Ja, aber ich will Bescheid wissen.
Unsere CARBAT-Geräte haben unter anderem eine Zulassung nach VDE-AR-N 4105 und entsprechen damit den Anforderungen der VDE-AR-N 4100 für anzuschliessende Geräte dieser Art. Sie werden wie andere Stromverbraucher hinter dem Netzanschlusszähler des Gebäudes angeschlossen. Wenn schon Photovoltaik-Wechselrichter angemeldet sind, weiss der Netzbetreiber ohnehin schon, dass man ggfs. auch überschüssigen Solarstrom einspeist und hat sich auf ein zulässiges Abrechnungssystem eingelassen. Falls nicht wird der Strom genutzt, solange man vom Netz getrennt ist, ebenfalls durch eine zugelassene Netztrennvorrichtung.
Durch die dann im Auto erfolgende Zwischenspeicherung und damit zeitverzögerte Verwendung oder Rückspeisung von selbst produzierten Solarstrom wird der Netzanschluss sogar geringer belastet, wenn weniger Strom eingespeist und weniger Strom vom Netz bezogen werden muss, weil mehr vom selbst erzeugten Strom über die Zeit verteilt vor Ort verbraucht wird. Statistisch nennt man das, die Stromspitzen werden geglättet und zwar durch die Verteilung einer bestimmten Strommenge über einen längeren Zeitraum.
Bei der Nutzung solcher Speicher sind übrigens immer steuerliche Besonderheiten zu beachten, sobald sie übliche Grenzwerte überschreiten (Unternehmer-Eigenschaft). Unser Paket richtet sich ohnehin an Gewerbetreibende, Landwirte und andere Unternehmen mit grossen Mengen eigenen PV-Stroms, die durch das Fahrzeug ihre stationären Speicher ergänzen möchten, um zur Energiewende beizutragen.